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Verkehrsrecht

1. Verkehrsunfall

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Ein Verkehrsunfall ist ein Schadensereignis mit ursächlicher Beteiligung von Verkehrsteilnehmern im Straßenverkehr. Die meisten Straßenverkehrsunfälle geschehen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Die Regulierung ist ein wichtiger Bereich des Verkehrszivilrechts.

 

Unter Schadenregulierung versteht man grundsätzlich die Unfallabwicklung nach einem Unfall. Sie dient dazu, Schadensersatz vom Gegner zu erhalten. Sie sind als Geschädigter zunächst verpflichtet, den Schaden zu beweisen

Das sollten Sie nach einem Unfall unbedingt tun:

  • Sammeln Sie Beweise direkt nach dem Unfall (Fotos, Informationsaustausch).

  • Erstellen Sie einen gemeinsamen Unfallbericht und lassen Sie sich den Unfallhergang vom Unfallverursacher schriftlich bestätigen.

  • Lassen Sie die Schadenshöhe von einem Sachverständigen feststellen.

Der Unfallverursacher hat im Übrigen auch die Kosten Ihres Verkehrsanwalts zu übernehmen. Der Verkehrsanwalt nimmt Ihnen die Mühe und die Arbeit mit der Unfallregulierung ab. 

 

 

2. Polizeikontrolle

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Zweck ist es, risikoreiche Fahrten zu verhindern. Aus diesem Grund untersuchen die Beamten sowohl die Fahrtüchtigkeit des Fahrzeugführers als auch das Fahrzeug selbst. Keinesfalls sollte man im Rahmen einer Polizeikontrolle ein Delikt der Polizei gegenüber zugeben- dazu ist man nicht verpflichtet. Alles Test wie Alkohol- und Drogentest sind grundsätzlich freiwillig. Als Autofahrer sind Sie nicht verpflichtet zu pusten noch an irgendeinem anderen Test teilzunehmen. Verweigert man den Test, muss man die Beamten eventuell zur Wache begleiten und eine Blutprobe abgeben. Grundsätzlich dürfen die Beamten den vorschriftsmäßigen Zustand Ihres Fahrzeugs überprüfen. Die Polizei darf den Fahrer auch auffordern das Fahrzeug zu verlassen. Das Fahrzeug betreten, einfach den Kofferraum öffnen oder das Auto durchsuchen dürfen die Beamten allerdings nicht.

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3. Bußgeld, Punkte und Fahrverbot

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Bei einem Verstoß gegen das Verkehrsrecht, der eine Ordnungswidrigkeit darstellt, wird in der Regel von den Behörden ein Bußgeldbescheid   erstellt. Dieser beinhaltet neben der Aufführung des Tatvorwurfs, Tatorts und Tatzeit auch Beweismittel wie z. B. ein Blitzer-Foto. Darüber hinaus werden je nach Verstoß ein Bußgeld verhängt, ggf. Punkte im Fahreignungsregister und ein Fahrverbot verhängt. Gegen einen Bußgeldbescheid können Betroffene selbst oder mithilfe von einem Rechtsanwalt Einspruch einlegen, falls der Vorwurf nicht bzw. nicht vollständig zutrifft. Die zuständige Behörde prüft, ob Ihr Einspruch formgerecht eingelegt wurde, insbesondere in Schriftform und innerhalb der entsprechenden Frist. Sie sammelt weitere Beweise und wertet sie aus. Ist das Beweismaterial aussagekräftig genug, kommt es zur Hauptverhandlung vor einem Gericht, im Regelfall dem Amtsgericht.

Es wird sodann ein Urteil gefällt, gegen das sie ggf. mit einer Rechtsbeschwerde vorgehen können.

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4. Verkehrsstrafrecht: Alkohol, Drogen, Unfallflucht

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Alkohol oder Drogen im Blut sind häufig die Ursache von Verkehrsunfällen. Es muss mit einem Ermittlungsverfahren gerechnet werden und in der Folge auch mit dem Fahrerlaubnisentzug.

Der Nachweis von Alkohol oder Drogen (Cannabis, Speed u. a.) im Blut eines an einem Verkehrsunfall Beteiligten kann mehrere unangenehme Folgen für diesen haben. Dabei ist die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft nur eine dieser Folgen. Denn meistens wird – sobald Alkohol oder andere Drogen im Körper eines Unfallbeteiligten nachgewiesen werden – davon ausgegangen, dass der Unfallbeteiligte den Unfall „deshalb“ verursacht hat.

Eine weitere Folge ist oft die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Anordnung einer Sperrzeit für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis. Ganz unangenehm wird es bei strafrechtlichen Folgen. Bestraft werden kann man bereits ab 0,3 ‰. Wer nämlich bereits bei so wenig Alkohol im Blut so genannte alkoholbedingte Ausfallerscheinung zeigt, kann gemäß § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) bestraft werden. 

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5. Führerschein, Fahrerlaubnis, MPU

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Im Alltag werden die Begriffe Fahrerlaubnis und Führerschein oft verwechselt. Doch vor dem Gesetz handelt es sich um zwei vollkommen verschiedene Dinge. Die Fahrerlaubnis ist die behördliche Erlaubnis, dass man ein bestimmtes Fahrzeug führen darf. Der Führerschein bestätigt, dass diese Erlaubnis erteilt wurde. Entweder droht ein Fahrverbot oder der Verlust des Führerscheins. Bei einem Fahrverbot wird der Führerschein durch die Behörden aufbewahrt. Die Fahrerlaubnis wird nicht entzogen. Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist eine der Maßnahmen, die seitens der Behörden ergriffen werden dürfen, wenn ein Teilnehmer am Straßenverkehr sich eines Vergehens schuldig gemacht hat. Die Fahrerlaubnis ist dann nicht mehr gültig. Der Kraftfahrer erhält in diesem Fall den Führerschein nach einer Sperrfrist nicht automatisch zurück, sondern muss die Wiedererteilung beantragen.

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6. Schmerzensgeld

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Beim Schmerzensgeld handelt es sich um eine Form der Entschädigung, die bei erlittenen immateriellen Schäden (z. B. körperliche Verletzungen) in Anspruch genommen werden kann Wurden Sie Opfer eines Unfalls, können Sie je nach Sachlage einen Anspruch auf Schmerzensgeld gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen. Ob ein Schmerzensgeldanspruch überhaupt besteht, hängt auch davon ab, ob Sie nachweisen können, dass der Schadensfall ursächlich für die Schäden war. Die Schmerzensgeldhöhe richtet sich nach den Umständen im Einzelfall (Art und Umfang der Schäden, Folgeschäden, Alter des Betroffenen u. v. m.).

Das höchste, in Deutschland je zugesprochene Schmerzensgeld lag bei 800.000 €.

Das Landgericht Gießen hat einem jungen Mann nach fehlerhafter Behandlung ein Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 800.000,00 Euro zugesprochen.

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